Genitiv
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Der Genitiv ist der zweite Fall (im Deutschen auch "Wes-Fall" genannt).
Er bezeichnet unter anderem eine Zugehörigkeit, also den Bereich, auf den ein Begriff bezogen ist.
Der Genitiv ist der zweite Fall (im Deutschen auch "Wes-Fall" genannt).
Er bezeichnet unter anderem eine Zugehörigkeit, also den Bereich, auf den ein Begriff bezogen ist.